Definition nach Leymann
Der
Begriff „Mobbing“ ist nicht in Deutschland „erfunden“ worden und beschreibt
ein Phänomen, das auch in anderen Industrieländern bekannt ist,
so auch in den skandinavischen Ländern. Dort hat sich Prof. Leymann,
geb. 1932 in Wolfenbüttel, lebte seit 1955 in Schweden und hatte dort
einige Jahre den Lehrstuhl für Arbeitswissenschaft an der Universität
Umea inne, mit diesem Thema in zahlreichen Studien beschäftigt. Leider
ist er 1999 verstorben, er definierte Mobbing folgendermaßen:
„Unter
Mobbing wird eine
konfliktbelastete
Kommunikation am Arbeitsplatz,
unter
Kollegen
oder
zwischen Vorgesetzten
und
Untergebenen verstanden
bei
der die angegriffene Person unterlegen ist
und
von einer oder einigen Personen
systematisch,
oft während längerer Zeit
mit
dem Ziel und / oder dem Effekt des Ausstoßens
aus dem Arbeitsverhältnis
direkt
oder indirekt angegriffen wird
und
welche dieses als Diskriminierung empfindet.“
Prof.
Leymann
Was
genau ist nun Mobbing?
Auch
das hat Prof. Leymann erfaßt. Er beschreibt
45
Handlungen,
die in
5
Angriffsbereiche
gegliedert werden.
Mobbing
- Handlungen
1.
Angriffe auf die Möglichkeit, sich mitzuteilen
durch
Vorgesetzte werden die Möglichkeiten, sich zu äußern, eingeschränkt
durch
Kollegen werden die Möglichkeiten, sich zu äußern, eingeschränkt
man
wird ständig unterbrochen, Anschreien oder lautes Schimpfen
ständige
Kritik am Privatleben, ständige Kritik an der Arbeit, Telefonterror
mündliche
Drohungen, schriftliche Drohungen
Kontaktverweigerung
durch abwertende Blicke oder Gesten
Kontaktverweigerung
indirekt, durch Andeutungen und heimlich
2
.Angriffe auf die sozialen Beziehungen
man
spricht nicht mehr mit der / dem Betroffenen man läßt sich nicht
ansprechen
Kolleginnen
und Kollegen wird verboten, die / den Betroffenen anzusprechen
Versetzung
in einen weit entfernt liegenden Raum
3.
Angriffe auf das soziale Ansehen
hinter
dem Rücken wird schlecht gesprochen,
man
verbreitet Gerüchte
man
macht jemand lächerlich,
man
verdächtigt jemanden, psychisch krank zu sein
man
will psychiatrische Untersuchung erzwingen,
man
macht sich über eine Behinderung lustig
man
imitiert Stimme, Gesten, Gang mit dem Ziel, jemanden lächerlich zu
machen
man
greift politische oder religiöse Einstellungen an
man
macht sich über das Privatleben lustig,
man
macht sich über die Nationalität lustig
man
zwingt jemand zu demütigenden Arbeiten,
man
beurteilt Arbeitsleistung falsch oder in kränkender Weise
man
stellt Entscheidungen des Betroffenen in Frage,
man
ruft obszöne Schimpfworte oder entwürdigende Ausdrücke nach,
4.
Angriffe auf die Qualität der Berufs- und Lebenssituation
man
weist keine Arbeitsaufgaben zu
man
nimmt die Möglichkeit weg, irgendeine Beschäftigung auszuüben
man
erteilt sinnlose Aufgaben
man
erteilt Aufgaben weit unter der persönlichen Qualifikation
man
erteilt Aufgaben weit über der persönlichen Qualifikation
man
gibt ständig neue Aufgaben
man
gibt kränkende Aufgaben
5.
Angriffe auf die Gesundheit
Zwang
zu gesundheitsschädigenden Aufgaben
Androhung
von Gewalt
Anwendung
leichter Gewalt, Denkzettel verpassen
körperliche
Mißhandlung
Verursachung
von Kosten zu Lasten des Betroffenen mit Schädigungsabsicht
physischen
Schaden anrichten am Arbeitsplatz oder im Heim des Betroffenen
sexuelle
Handgreiflichkeiten
entnommen aus der Broschüre Mobbing - was tun
von PränetDGB
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