Definition nach Leymann

Der Begriff „Mobbing“ ist nicht in Deutschland „erfunden“ worden und beschreibt ein Phänomen, das auch in anderen Industrieländern bekannt ist, so auch in den skandinavischen Ländern. Dort hat sich Prof. Leymann, geb. 1932 in Wolfenbüttel, lebte seit 1955 in Schweden und hatte dort einige Jahre den Lehrstuhl für Arbeitswissenschaft an der Universität Umea inne, mit diesem Thema in zahlreichen Studien beschäftigt. Leider ist er 1999 verstorben, er definierte Mobbing folgendermaßen:

„Unter Mobbing wird eine

konfliktbelastete Kommunikation am Arbeitsplatz,

unter Kollegen

oder zwischen Vorgesetzten

und Untergebenen verstanden

bei der die angegriffene Person unterlegen ist

und von einer oder einigen Personen

systematisch, oft während längerer Zeit

mit dem Ziel und / oder dem Effekt des Ausstoßens
aus dem Arbeitsverhältnis

direkt oder indirekt angegriffen wird

und welche dieses als Diskriminierung empfindet.“

Prof. Leymann

Was genau ist nun Mobbing? 

Auch das hat Prof. Leymann erfaßt. Er beschreibt

45 Handlungen

die in
5 Angriffsbereiche
gegliedert werden.


Mobbing - Handlungen

1. Angriffe auf die Möglichkeit, sich mitzuteilen

durch Vorgesetzte werden die Möglichkeiten, sich zu äußern, eingeschränkt

durch Kollegen werden die Möglichkeiten, sich zu äußern, eingeschränkt

man wird ständig unterbrochen, Anschreien oder lautes Schimpfen

ständige Kritik am Privatleben, ständige Kritik an der Arbeit, Telefonterror

mündliche Drohungen, schriftliche Drohungen

Kontaktverweigerung durch abwertende Blicke oder Gesten

Kontaktverweigerung indirekt, durch Andeutungen und heimlich

2 .Angriffe auf die sozialen Beziehungen

man spricht nicht mehr mit der / dem Betroffenen man läßt sich nicht ansprechen

Kolleginnen und Kollegen wird verboten, die / den Betroffenen anzusprechen

Versetzung in einen weit entfernt liegenden Raum

3. Angriffe auf das soziale Ansehen

hinter dem Rücken wird schlecht gesprochen,

man verbreitet Gerüchte

man macht jemand lächerlich,

man verdächtigt jemanden, psychisch krank zu sein

man will psychiatrische Untersuchung erzwingen,

man macht sich über eine Behinderung lustig

man imitiert Stimme, Gesten, Gang mit dem Ziel, jemanden lächerlich zu machen

man greift politische oder religiöse Einstellungen an

man macht sich über das Privatleben lustig,

man macht sich über die Nationalität lustig

man zwingt jemand zu demütigenden Arbeiten,

man beurteilt Arbeitsleistung falsch oder in kränkender Weise

man stellt Entscheidungen des Betroffenen in Frage,

man ruft obszöne Schimpfworte oder entwürdigende Ausdrücke nach,

4. Angriffe auf die Qualität der Berufs- und Lebenssituation

man weist keine Arbeitsaufgaben zu

man nimmt die Möglichkeit weg, irgendeine Beschäftigung auszuüben

man erteilt sinnlose Aufgaben

man erteilt Aufgaben weit unter der persönlichen Qualifikation

man erteilt Aufgaben weit über der persönlichen Qualifikation

man gibt ständig neue Aufgaben

man gibt kränkende Aufgaben

5. Angriffe auf die Gesundheit

Zwang zu gesundheitsschädigenden Aufgaben

Androhung von Gewalt

Anwendung leichter Gewalt, Denkzettel verpassen

körperliche Mißhandlung

Verursachung von Kosten zu Lasten des Betroffenen mit Schädigungsabsicht

physischen Schaden anrichten am Arbeitsplatz oder im Heim des Betroffenen

sexuelle Handgreiflichkeiten

entnommen aus der Broschüre Mobbing - was tun

von PränetDGB - Bildungswerk e. V.

Hans Böckler-Straße 39, 40476 Düsseldorf

Telefon 0211-4301 - 122, Fax 0211-4301 - 120